Geitau 21 · Firmenfitness
Vertragsbedingungen
Firmenfitness-Vereinbarung zwischen der Geitau 21 GmbH & Co. KG (nachfolgend „Anbieter") und dem Mitglied. Stand dieser Fassung: Juli 2026.
1. Vertragsgegenstand
Der Anbieter ermöglicht dem Mitglied die Benutzung der Wellpass-Verbundanlagen und des Wellpass-Online-Angebots inklusive der Online-Trainingsmöglichkeiten. Mitglieder, die bei Wellpass angemeldet sind, können über das Plus1-Angebot einer weiteren Person die Anmeldung ermöglichen.
Die verfügbaren Anlagen und deren Basisleistungen im Firmenfitness-Angebot sind unter egym-wellpass.com einzusehen. Enthalten sind unter anderem Gerätetraining, Kurse, Schwimmen, Klettern und Sauna. Einschränkungen und besondere Erweiterungen der Nutzungsmöglichkeiten sind jeweils aktuell auf der Internetseite des Anbieters von Wellpass ausgewiesen und sind Bestandteil dieser Vereinbarung.
2. Zugangsdaten
Das Mitglied erhält einen persönlichen Wellpass-Zugang, der vom Anbieter angelegt und verwaltet wird. Der Zugang läuft auf eine vom Anbieter betriebene Systemadresse; die Verwaltung des zugehörigen Postfachs bleibt beim Anbieter. Die Zugangsdaten sind nicht übertragbar und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Zugang ist für die Dauer der bezahlten Mitgliedschaft freigeschaltet.
3. Beginn der Mitgliedschaft
Alle Fristen gelten jeweils zu dem genannten Tag des laufenden Monats und beziehen sich auf den Folgemonat. Sie gelten in allen zwölf Monaten des Jahres unverändert.
Damit die Mitgliedschaft zum Ersten eines Monats beginnt, müssen Anmeldung und Zahlung bis zum 15. des Vormonats vollständig vorliegen (Beispiel: bis 15. Januar für den Beginn am 1. Februar). Diese Frist ist nötig, weil der persönliche Wellpass-Zugang vor Monatsbeginn angelegt und bestätigt sein muss. Bei späterer Anmeldung beginnt die Mitgliedschaft einen Monat später.
4. Vertragslaufzeit und Kündigung
Die Vereinbarung gilt für die Dauer von einem Monat und verlängert sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat.
Die Kündigung ist bis zum 20. des laufenden Monats möglich; der laufende Monat ist dann der letzte Nutzungsmonat (Beispiel: Kündigung bis 20. Januar, letzter Monat Januar). Erfolgt die Kündigung nach diesem Tag, ist der Beitrag für den Folgemonat bereits fällig; dieser Monat bleibt dann nutzbar und ist der letzte.
Die Kündigung ist im Mitgliederbereich unter pass.geitau21.com jederzeit mit einem Klick möglich; eine Kündigung per E-Mail an fitness@geitau21.com genügt ebenfalls. Das Mitglied erhält unverzüglich eine Kündigungsbestätigung per E-Mail mit Angabe des letzten Nutzungsmonats.
5. Vergütung und Fälligkeit
Die monatliche Vergütung beträgt 100,00 Euro inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich ein abweichender Beitrag vereinbart ist. Die Gesamtvergütung ist ein Festpreis für den vereinbarten Zeitraum.
Die Zahlung ist stets im Voraus zu leisten. Fälligkeit ist jeweils bis zum 20. des laufenden Monats für den folgenden Monat (Beispiel: bis 20. Januar für den Februar).
Die Abrechnung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe. Das Mitglied hinterlegt dort eine Zahlungsmethode; der Beitrag wird davon automatisch eingezogen. Die Rechnung wird per E-Mail zugestellt und steht im Mitgliederbereich als PDF bereit.
6. Verspätete Zahlung, Aussetzen und Wiedereinstieg
Bei verspäteter Zahlung behält sich der Anbieter das Recht vor, die Leistung bis zum Zahlungseingang auszusetzen. Konkret: liegt der Beitrag nicht bis zum 20. des laufenden Monats vor, wird der Folgemonat ausgesetzt und der Wellpass-Zugang zu dessen Beginn deaktiviert (Beispiel: keine Zahlung bis 20. Februar, dann wird der März ausgesetzt).
Der bereits bezahlte laufende Monat bleibt in diesem Fall vollständig nutzbar. Die Mitgliedschaft wird nicht automatisch fortgesetzt: der Wiedereinstieg erfolgt, sobald das Mitglied erneut zahlt, und gilt dann für den nächsten nach der Fälligkeitsfrist erreichbaren Monat.
7. Preisanpassung
Kommt es zu einer Preiserhöhung durch Wellpass, kann der Anbieter diese unmittelbar an das Mitglied weitergeben. Eine Erhöhung wird vorab in Textform mitgeteilt.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Muenchen, soweit gesetzlich zulässig. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Vereinbarung im Übrigen wirksam.
Anbieter
Geitau 21 GmbH & Co. KG, Geitau 21, 83735 Bayrischzell
HRA 112178, Amtsgericht Muenchen · USt-IdNr. DE328882662
Vertreten durch Sebastian Wagner · fitness@geitau21.com